Zielsetzung
Ziel des „Arbeitsmarktbudgets“ ist, die Kommunen als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, als Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und in Wahrnehmung ihres eigenen, in kommunaler Selbstverwaltung gestalteten Aufgabenkreises, soweit dadurch arbeitsmarktpolitische Fragen berührt sind, in ihrer aktiven Gestaltungskraft zu stärken.
Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in Hessen mit ihrem ersten Wohnsitz gemeldet sein und selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen des SGB II, III, VIII oder XII haben). Zielgruppen sind insbesondere benachteiligte und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen und Personenkreise.
Zukunftsträchtige Beschäftigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel in Erziehungs- und Pflegeberufen sind besonders zu berücksichtigen.
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Kompetenzen fördern – Integration plus
- Förderung sozialer Leistungen zur Eingliederung
- Förderung von Aktivierungsstrategien, Organisationsentwicklung und interner Weiterbildung
Die Querschnittziele des Landes und des ESF sind zu beachten:
Gleichstellung von Männern und Frauen und Diskriminierungsverbot
Chancen der Vielfalt nutzen
Nachhaltige Entwicklung (Umwelt)
Transnationale Maßnahmen
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die Landkreise und die kreisfreie Städte in Hessen.
Fördervoraussetzungen
Die Landkreise und kreisfreien Städte binden die regionalen Akteure (u.a. Agenturen für Arbeit, Jugendämter, Schulen, Kammern, Kreishandwerkerschaften, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, freie Träger der Jugend(berufs)hilfe, regionale OloV-Koordinatoren, Frauenbüros/Gleichstellungsbeauftragte) in ihre Strategieentwicklung und Umsetzung ein bzw. initiieren entsprechende Netzwerke.
Art und Höhe der Förderung
Den Landkreisen und kreisfreien Städte wird zum Ende des Vorjahres ein Budget in Aussicht gestellt. Die Projektförderung erfolgt im Wege der Festbetrag-Finanzierung auf der Basis des Kosten- und Finanzierungsplans.
Antragsverfahren
Anträge sollen bis 31. März des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM)
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF-Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
Hier können Sie die Fördergrundsätze herunter laden.