Zielsetzung
Im Rahmen des Programmes wird die Schaffung von zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsplätzen in Kooperationen mit mehreren Ausbildungspartnern gefördert. An der partnerschaftlichen Ausbildung müssen mindestens 3 Partner beteiligt sein.
Teile der partnerschaftlichen Berufsausbildung können auch im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Damit erwerben die Jugendliche zusätzliche Kenntnisse über ausländische Betriebsabläufe und Wirtschaftsstrukturen und verbessern ihre interkulturelle Kompetenz sowie ihre Sprachkenntnisse.
Für Ausgaben, die im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten der Auszubildenden entstehen, ist vorrangig das Programm "Leonardo da Vinci" zu nutzen. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesinstitutes für Berufsbildung BiBB. Bitte beachten dort Sie insbesondere die Antragsfristen.
Ausbildungspartnerschaften im Sinne der Richtlinie können ebenfalls sogenannte Handwerkskooperationen sein, die teils aus Partnern des gleichen Handwerks, teils aus Partnern unterschiedlicher Gewerke bestehen; sie ergänzen sich unter dem Aspekt der kombinierten Leistungserbringung und lösen komplexe Aufgabenstellungen wie z.B. „Grundsanierung“ oder „Barrierefreies Wohnen im Alter“ usw. Eine solche Kooperation leistet grundsätzlich alle Leistungsschritte des komplexen Vorhabens, von der Planung über die koordinierte Leistungserbringung bis zur Übergabe.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Antragsberechtigung
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), Kammern, Verbände, Verwaltungen und sonstige Träger, die für die Organisation und Koordination einer Ausbildungspartnerschaft verantwortlich sind und gemeinsam eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) durchführen.
Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind betriebliche Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen, die bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) verfügen.
Die geförderten betrieblichen Ausbildungsplätze müssen entweder erstmalig eingerichtet worden sein oder im Stammbetrieb zusätzlich bereitgestellt werden. Bildet ein ausbildender Stammbetrieb jedoch erstmals in anderen Berufsbildern aus, so kann er für diese Plätze für max. drei aufeinander folgende Förderjahre eine Förderung erhalten, sofern er die bisherige Anzahl der Ausbildungsplätze beibehält.
Art und Höhe der Förderung
Der Antragsteller kann pro Ausbildungsplatz und Jahr eine Förderpauschale in Höhe von max. 3.600,00 Euro, insgesamt jedoch nicht mehr als 12.600,00 Euro pro Ausbildungsplatz, erhalten. Neben den Regieaufwendungen des Koordinators/Antragstellers kann der durch partnerschaftsbedingte Kosten entstehende Mehraufwand für die Ausbildung wie z.B. Fahrtkosten oder Materialkosten, Kosten zur Erlangung der Ausbildereignung, finanziell unterstützt werden.
Für Teile der Ausbildung, die bei einem an der Ausbildungspartnerschaft beteiligten Partner durchgeführt werden, kann dieser seine hierdurch bedingten Mehrkosten dem Koordinator als sogenannte. „Fremdkosten“ in Rechnung stellen. Für die in der Vorlaufphase von max. fünf Monaten vor Ausbildungsbeginn notwendigen Aufwendungen (z.B. Akquisition der Unternehmen, Auswahl der Teilnehmer/innen, etc.) können die Projektträger eine Pauschale von max. 4.600,00 Euro je Ausbildungsplatz erhalten. Die tatsächlichen Aufwendungen sind nachzuweisen.
Antragsverfahren
Eine Antragstellung ist im Jahr 2011 nicht mehr möglich. Die Förderung beschränkt sich auf die derzeit laufenden Projekte.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen