Navigation mittels Accesskeys:

FÖRDERPROGRAMM

Berufliche Qualifizierung Strafgefangener

Arbeiten in einer BäckereiArbeiten in einer Bäckerei
ZielgruppeStrafgefangene
ProgrammtypQualifizierung
PrioritätsachseC




 

Zielsetzung

 

Neben den Vollzeitausbildungen in Handwerks- und Industrieberufen sollen Gefangene durch eine Grundausbildung in Berufsförderlehrgängen und auch in Übungswerkstätten an berufliche Tätigkeiten herangeführt und für kontinuierliche Arbeit motiviert werden. Hierdurch sollen die Möglichkeiten der sozialen und beruflichen Integration der Strafgefangenen nach deren Haftentlassung gesteigert und mögliche Rückfälle in die Straffälligkeit vermieden werden.

 

Erwachsene wie auch insbesondere jugendliche Strafgefangene haben in der Regel erhebliche Defizite in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung. Der berufliche Ausbildungsstand der Gefangenen ist - gemessen am Ausbildungsniveau der Gesamtbevölkerung - extrem niedrig, bei gleichfalls niedrigem schulischem Leistungsstand. Schulische und berufliche Defizite und die daraus folgenden Konsequenzen, wie mangelnde sprachliche Konfliktfähigkeit, Arbeitslosigkeit, fehlendes Selbstbewusstsein, gelten als herausragende kriminogene Faktoren. Eine Förderung der Ausbildung im Vollzug verringert die Rückfallquote. 

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen in den Bereichen Metall-, Holz-, Druck-, Elektro-, Farb-, Bau-, Textil- und Kfz-Technik sowie Ernährung und Hauswirtschaft (Hotel- und Gaststättengewerbe); Gesellenbrief, Facharbeiterbrief, Modulzertifizierung etc.

Neben dem Abbau der Benachteiligung von Frauen beim Zugang zum Arbeitsmarkt ist Ziel des Programms, einen Beitrag zur Aufhebung der beruflichen Segregation am Arbeitsmarkt zu leisten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Ein weiteres Ziel des Programms ist es, die Strafgefangenen auf ein selbstständiges Leben unabhängig von staatlicher Hilfe nach ihrer Entlassung vorzubereiten.

Bei der Auswahl der angebotenen Berufsbilder ist deshalb darauf zu achten, dass geschlechterstereotype Rollenbilder nicht verfestigt werden und ein Beitrag zur Aufhebung der Segregation am Arbeitsmarkt geleistet wird.Um die Chancengleichheit von weiblichen Strafgefangenen beim späteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern, sollen geeignete Modelle entwickelt und umgesetzt werden, die auch Frauen einen verwertbaren Abschluss im Rahmen der in der Regel kürzeren Haftzeiten und damit verbundenen kürzeren Qualifizierungszeit ermöglichen. 

Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa 

Verantwortlich für die Umsetzung

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale 
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen

Antragsberechtigung

 

Träger von außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen; Einrichtungen sozialer Verbände und Vereine;  Bildungseinrichtungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Einrichtungen gemeinnütziger freier Träger und Vereine.

 

Fördervoraussetzungen

 

Gefördert werden die unter „Zielsetzung“ näher beschriebenen Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen für in hessischen Justizvollzugsanstalten einsitzende weibliche und männliche Strafgefangene, in Ausnahmefällen auch Qualifizierungsmaßnahmen für Untersuchungsgefangene.

 

Art und Höhe der Förderung 

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

 

Antragsverfahren 

 

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und sollte 10 Wochen vor Beginn des Projekts eingegangen sein. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.

  

Rechtsgrundlagen

 

KontaktMarcus Hilpisch
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7387
Fax: 0611 774-7429
marcus.hilpisch@wibank.de