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FÖRDERPROGRAMM

Beschäftigung in der Altenhilfe

Eine Krankenpflegekraft füllt Unterlagen ausFoto: cosmos – FOTOLIAEine Krankenpflegekraft füllt Unterlagen aus
ZielgruppeArbeits- und Erwerbslose
ProgrammtypBeschäftigung
PrioritätsachseC
Zielsetzung
Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze für arbeitslose SozialarbeiterInnen, SozialpädagogenInnen, PflegewissenschaftlerInnen, Pflegefachkräfte und Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation auf örtlicher Ebene im Sozialwesen, die nach Ablauf der Förderung in reguläre Dauerarbeitsplätze überführt werden.
Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit arbeitsloser Personengruppen.
Aufbau einer regionalen qualifizierten Infrastruktur im Sozial- und Gesundheitswesen.
Es soll im Rahmen der Programmumsetzung auf eine ausgewogene Geschlechterverteilung bei der Auswahl der beschäftigungslosen zu fördernden Personen besonders geachtet werden.

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Träger der freien Wohlfahrtpflege, private Träger und sonstige geeignete Einrichtungen, sofern sie gemeinnützig sind.

Fördervoraussetzungen
Es sind zusätzliche Arbeitsplätze auf örtlicher Ebene im Sozialwesen zu schaffen.

Die Maßnahme muss mit dem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt, hilfsweise mit der kreisangehörigen Gemeinde, unter Einbeziehung der dort tätigen Träger von Hilfen, Diensten und Einrichtungen für ältere Frauen und Männer sowie mit der örtlichen Altenhilfeplanung abgestimmt sein.

Im Rahmen der Projekte soll eine ganzheitliche Beratung und Abklärung des Hilfebedarfs, und/oder eine zeitnahe Vermittlung und Abstimmung der jeweiligen Hilfen, und/oder eine Förderung der Zusammenarbeit aller Anbieter vor Ort, und /oder eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Sozial- und Gesundheitswesen, und/oder eine Förderung der Wohnraumberatung und Wohnraumanpassung und/oder eine Förderung insbesondere niedrigschwelliger Angebote für dementiell erkrankte ältere Menschen vorgenommen werden.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt.

Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt max. 36 Monate.

Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und sollte bis 8 Wochen vor Projektbeginn eingegangen sein.
Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.

Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM)

Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbststständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale -
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen

Rechtsgrundlagen 

Die Fördergrundsätze für das Programm „Beschäftigung in der Altenhilfe“ können Sie hier herunterladen.

KontaktHermann-Christoph Müller
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7410
Fax: 0611 774-7429
hermann-christoph.mueller@wibank.de