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Bescheinigungsbehörde

Die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde in der Förderperiode 2007-2013

Die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde werden durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Finanz- und Rechnungswesen, Rechnungswesen, Bescheinigungsbehörde wahrgenommen.

Die Bescheinigungsbehörde hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Sie erstellt bescheinigte Ausgabenerklärungen auf Basis der erklärten Ausgaben der einzelnen Projekte und übermittelt sie an die Kommission. Dabei hat sie zu gewährleisten, dass sich die erklärten Ausgaben auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützen und auf überprüfbaren Belegen beruhen.

Weiterhin muss die Bescheinigungsbehörde sicherstellen, dass der Verwaltungsbehörde hinreichende Angaben zu den Verfahren und Überprüfungen für die erklärten Ausgaben vorliegen.

Die Ergebnisse der Bescheinigungsbehörde werden bei der Bewertung der erklärten Ausgaben berücksichtigt.

Die Aufgaben der Bescheinigungsbehörde werden in Artikel 59 Absatz (1) Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 geregelt.

Kontakt: 

Eva Vittali
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Finanz- und Rechnungswesen
Rechnungswesen 

Bescheinigungsbehörde
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon 0611 774 7938
eva.vittali@wibank.de