Die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern, ist eine beschäftigungspolitische Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Als "Gender Mainstreaming" ist dieses Prinzip in die Politik der Europäischen Union aufgenommen und in der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds verankert worden. Das bedeutet, dass in allen politischen Konzepten und bei allen Fördermaßnahmen, von der Planung bis zur Durchführung und Bewertung, mögliche Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu berücksichtigen sind.
Von der Konzeption über die Beantragung, Gestaltung der Rahmenbedingungen bis zur Umsetzung von Projekten werden die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Männern und Frauen berücksichtigt. Die Geschlechterperspektive soll in der Begleitung und Bewertung der Projekte erkennbar sein.
Weiterführende Informationen im Kontext der Arbeitsmarktpolitik in der EU und im Rahmen des ESF auf Bundesebene, den Leitfaden des BMFSJ als auch den Leitfaden der Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e.V. zu Gender Mainstreaming können Sie hier herunterladen.
Wenn Sie Interesse am Internetportal zum Thema Gender Mainstreaming der Gesellschaft für berufliche Weiterqualifizierung e.V. haben, bitten wir Sie den Link zu verfolgen.