Die Europäische Kommission ist der Partner der Mitgliedstaaten und Regionen bei der Umsetzung der Europäischen Strukturfonds - und damit auch für Angelegenheiten des Europäischen Sozialfonds zuständig.
Hessen hat sein so genanntes Operationelles Programm für den ESF in einem partnerschaftlichen Verfahren mit den Dienststellen der EU-Kommission entwickelt und abgestimmt. Bis zur Sommerpause ist mit einer förmlichen Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission über das eingereichte Programm zu rechnen. Damit wird der Weg frei für die Förderperiode 2007-2013. Aufgabe der EU-Kommission ist es, auch während der Umsetzungsphase des ESF gemeinsam mit dem Mitgliedstaat/Region den Einsatz des ESF zu begleiten, damit die Ziele der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die Zielsetzungen der so genannten Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung eingehalten und erfüllt werden.
Um die gemeinsame, partnerschaftliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Ziele zu gewährleisten, nimmt ein Vertreter/in der EU-Kommission mit beratender Stimme an den Sitzungen des hessischen ESF-Begleitausschusses teil.
Durch diese Mitarbeit im ESF-Begleitausschusss werden die übrigen Instrumente der Begleitung und Bewertung der ESF Interventionen sinnvoll ergänzt.