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FÖRDERPROGRAMM

Passgenau in Arbeit (PIA)

Ein Mann liest einen BriefFoto: Fotolia
ZielgruppeArbeits- und Erwerbslose
ProgrammtypQualifizierung
Beratung
Modelle
PrioritätsachseC

    Zielsetzung     

    Ziel des Programms ist die  „Förderung der Integrationsfähigkeit und Integration von besonders benachteiligten Personen in den 1. bzw. 2. Arbeitsmarkt“ sowie das System der Erwerbsintegration in den Regionen weiterzuentwickeln und innovative Ansätze zur Verbesserung der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu erproben und anzuwenden.

    Chancengleichheit: Zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sollen die Landkreise und kreisfreien Städte differenzierte Maßnahmen für Frauen und Männer erproben und anwenden.Geförderte Maßnahmen

    Es werden fünf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und als Hilfen zur Erwerbsintegration in freier Kombination angeboten:
            

    - Kompetenzen fördern

    - Innovation und Hilfen zur Verbesserung sowie Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit von Klientel des SGB II und SGB XII

    - Kommunale soziale Leistungen zur Eingliederung

    (ab 2010 weggefallen:  Beratung und Hilfen bei Existenzgründungen)

    - Organisationsentwicklung und interne Weiterbildung

    Antragsberechtigung        
                    
                
               
    Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen.
     FördervoraussetzungenBei teilnehmerbezogenen Maßnahmen müssen alle geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Hessen gemeldet sein und selbst oder als ein Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder (bei Maßnahmeart 2.2) nach SGB XII haben. Maßnahmeart 2.5 kann nur in Kombination mit einer zusätzlichen Maßnahmeart gefördert werden.

    Art und Höhe der Förderung

    Den kreisfreien Städten und Landkreisen wird entsprechend ihrem Anteil an der Zahl ihrer SGB II-Leistungsbezieher (Bedarfsgemeinschaften) ein Budget in Aussicht gestellt.

    Antragsverfahren

    Anträge können jeweils zum 28.02. des jeweiligen Jahres gestellt werden. Die Antragstellung er­folgt über das Antragsportal des ESF Hessen.

    Programmverantwortliches Landesressort

    Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit


    Verantwortlich für die Umsetzung

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale 
    Europäische Strukturfonds 
    Arbeitsmarkt / ESF-Consult Hessen

                                                   
    Rechtsgrundlagen


    Hier können Sie die Fördergrundsätze herunterladen.


    KontaktInga Schacht
    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
    Abraham-Lincoln-Straße 38-42
    65189 Wiesbaden
    Telefon: 0611 774-7452
    Fax: 0611 774-7429
    inga.schacht@wibank.de

    Nadine Jaworski
    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
    Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
    Abraham-Lincoln-Straße 38-42
    65189 Wiesbaden
    Telefon: 0611 774-7278
    Fax: 0611 774-7429
    nadine.jaworski@wibank.de