Für ESF-Projekte mit Projektbeginn ab dem 01. Januar 2010 ist die pauschale Abrechnung von Verwaltungsausgaben vorgesehen.
Mit der Einführung der pauschalen Abrechnung von Verwaltungsausgaben entfallen aufwändige Nachweispflichten. Die Pauschalierung gilt grundsätzlich für alle Programme des ESF Hessen.
Bisher mussten sowohl im Antrag als auch in den Beleglisten und Verwendungsnachweisen die für das Projekt anfallenden Ausgaben für Verwaltung spitz berechnet und belegt werden - ein aufwändiges Verfahren, besonders, wenn beim Zuwendungsempfänger mehrere Projekte bestanden.
Mit dem neuen Verfahren können bis zu 20 % der für das Bildungspersonal des Projektes anfallenden Vergütungen pauschal und ohne Nachweise beantragt und abgerechnet werden.
"Es war uns ein Anliegen, die Abrechnung der Verwaltungsausgaben für unsere Kunden zu vereinfachen", erklärt Albert Roloff, Fondsverwalter des ESF Hessen. Die Pauschalierung kann für alle ab 01.01.2010 beginnenden Projekte angewendet werden und führt zu einer deutlichen Vereinfachung für die Träger.
Nähere Informationen finden sie im Merkblatt zur Pauschalierung.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die für Ihr Projekt zuständige Sachbearbeitung gerne zur Verfügung.