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Prüfbehörde

Die Aufgaben der Prüfbehörde werden von der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Revision Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Prüfbehörde wahrgenommen. 

Die Prüfbehörde löst in der Förderperiode 2007 – 2013 die bisherige unabhängige Stelle ab. Gegenüber der Vergangenheit sind allerdings künftig erweiterte Aufgaben und eine höhere Verantwortung in der Finanzkontrolle der EU- Strukturfonds wahrzunehmen.  

Zu den Aufgaben gehört die Prüfung der angewandten Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie deren Zertifizierung. Dabei wird auch die  Wirksamkeit des jeweiligen Systems begutachtet. Die Zuwendungsfähigkeit und Angemessenheit der Ausgaben für Projekte wird stichprobenweise vor Ort beim jeweiligen Träger geprüft. 

Die Prüfbehörde ist dabei verpflichtet, nach internationalen Standards zu prüfen. Den von ihr angewandten Standard der Prüfstrategie muss sie der EU Kommission frühzeitig melden. 
Die Berichtspflichten wurden erweitert oder geändert. So muss nunmehr bis zum 31.12. des Prüfungsjahres der Jahreskontrollbericht sowie ein Prüfvermerk über die Konformität der Systeme mit den EU-Verordnungen vorgelegt werden.

Zum Abschluss der Förderperiode erstellt die Prüfbehörde den Abschlussvermerk nach vorgegebenem Modell. Er enthält Schlussfolgerungen zu Restzahlungsantrag und Rechtmäßigkeit der Ausgaben.


Die Aufgaben der Prüfbehörde werden in Artikel 59 Absatz (1) Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 geregelt.

Kontakt:

Olaf Gros
Helaba
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Revision Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Prüfbehörde
OMEGA-HAUS A
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon 069/9132 - 2214
Fax: 069/9132 - 82214
Mail: olaf.gros@helaba.de