Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der praktischen Ausbildung in den Altenpflegeberufen vorgesehen.
Es soll im Rahmen der Programmumsetzung eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit entsprechend des Anteils von Frauen und Männern bei den Beschäftigten gefördert werden.
Antragsberechtigung
Staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsträger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, geeignete wissenschaftliche Institute sofern sie gemeinnützig sind und private Träger und sonstige geeignete Einrichtungen soweit sie gemeinnützig sind. Die Träger haben einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität zu erbringen.
Fördervoraussetzungen
Die Qualifizierungsangebote sollten so konzipiert sein, dass sie den jeweiligen Lebenslagen von Frauen und Männern und in besonderen Maße von MigrantenInnen gerecht werden. Bei der Konzeptentwicklung und der Weiterbildung soll die Berücksichtigung kultursensibler Vergehensweisen sichergestellt werden. Der Entwicklung von Lehrgangskonzepten muss eine Analyse der Bedarfe insbesondere der Dienste und Einrichtungen und der Voraussetzungen (Lebenslagen) der Zielgruppen vorangehen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt. Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt max. 36 Monate.
Antragsverfahren
Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und sollte bis 8 Wochen vor Projektbeginn eingegangen sein.
Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal des ESF Hessen.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze können Sie hier downloaden.