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FÖRDERPROGRAMM

Qualifizierung in der Altenpflege

Eine junge und eine ältere Frau auf einem Sofa sitzend; die junge Frau hält einen Medikamentenbehälter in der HandFoto: iStockphotoEine junge und eine ältere Frau auf einem Sofa sitzend; die junge Frau hält einen Medikamentenbehälter in der Hand
ZielgruppeBeschäftigte
ProgrammtypQualifizierung
PrioritätsachseA

Zielsetzung
Konzeptentwicklung und berufsbegleitende Qualifizierung von gering qualifizierten Personen in der Altenhilfe/Altenpflege. Konzeptentwicklung und berufsbegleitende Qualifizierung von Fachkräften in der Altenpflege. Konzeptentwicklung und berufsbegleitende Qualifizierung von PraxisanleiterInnen in der Altenpflegeausbildung.
Die Konzeptentwicklung und berufsbegeleitende Qualifizierung ist besonders für gering Qualifizierte/angelernte Kräfte in der Altenpflege und der Altenhilfe, für Altenpflegekräfte (3- jährig und 1-jährig ausgebildet), für Lehrkräfte in der schulischen Ausbildung in den Altenpflegeberufen und für

Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der praktischen Ausbildung in den Altenpflegeberufen vorgesehen.
Es soll im Rahmen der Programmumsetzung eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit entsprechend des Anteils von Frauen und Männern bei den Beschäftigten gefördert werden.

Antragsberechtigung
Staatlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsträger, Träger der freien Wohlfahrtspflege, geeignete wissenschaftliche Institute sofern sie gemeinnützig sind und private Träger und sonstige geeignete Einrichtungen soweit sie gemeinnützig sind. Die Träger haben einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität zu erbringen.

Fördervoraussetzungen
Die Qualifizierungsangebote sollten so konzipiert sein, dass sie den jeweiligen Lebenslagen von Frauen und Männern und in besonderen Maße von MigrantenInnen gerecht werden. Bei der Konzeptentwicklung und der Weiterbildung soll die Berücksichtigung kultursensibler Vergehensweisen sichergestellt werden. Der Entwicklung von Lehrgangskonzepten muss eine Analyse der Bedarfe insbesondere der Dienste und Einrichtungen und der Voraussetzungen (Lebenslagen) der Zielgruppen vorangehen.    

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung wird im Rahmen der Anteilfinanzierung mit bis zu 50 % der zuschussfähigen Ausgaben aus Mitteln des ESF bewilligt. Der Förderzeitraum für die Projekte beträgt max. 36 Monate.


Antragsverfahren

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden und sollte bis 8 Wochen vor Projektbeginn eingegangen sein.

Die Antragstellung erfolgt online über das Antragsportal des ESF Hessen.


Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium 


Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale 
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
 
Rechtsgrundlagen

Die Fördergrundsätze können Sie hier downloaden.

KontaktHermann-Christoph Müller
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7410
Fax: 0611 774-7429
hermann-christoph.mueller@wibank.de