geförderte Maßnahmen - Entwicklung und Erprobung von innovativen und/oder regional- bzw. branchenspezifischen Produkten z.B. Konzepte, Handreichungen, Materialien
- Entwicklung und Erprobung von Bildungsprodukten, die der Weiterbildung des betrieblichen Bildungspersonals dienen
Antragsberechtigte
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund)
- Juristische Personen des Privatrechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung
- Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln erfolgen
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 65% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Die geförderte Projektlaufzeit beträgt höchstens 36 Monate.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren findet in der Regel in einem zweistufigen Verfahren statt: Der Antragstellung geht ein Interessenbekundungsverfahren mit der Aufforderung zur Einreichung von Projektanzeigen voraus.
Der Aufruf zur Einreichung von Projektanzeigen wird auf unserer Internetseite und auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bekannt gegeben.
Projektträger, deren Projekte durch einen Bewilligungsausschuss ausgewählt wurden, werden anschließend zur Antragstellung aufgefordert.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
rechtliche Grundlagen