Ziel
Ziel ist es, hessenweit neue duale ausbildungsintegrierte Studiengänge zu entwickeln, deren Studien- und Ausbildungspläne die künftigen Anforderungen des Marktes verstärkt berücksichtigen.
Geförderte Maßnahmen
Tätigkeitsbereiche, die im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer dualer Studiengänge stehen.
- Entwicklung neuer dualer Studiengänge
- Bedarfsermittlungen für neue duale Studiengänge
- Akquise und Begleitung von Partner-KMU
- Bildung von Wirtschaftsfördervereinen
Antragsberechtigte
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land und Bund)
- Juristische Personen des privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung staatlicher und privater Hochschulen kommt in der Regel nicht in Betracht.
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilfinanzierung
- Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Die geförderte Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
Antragsverfahren
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Rechtsgrundlagen
rechtliche Grundlagen