Ziel
ist es die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von älteren Beschäftigten und von solchen, die für ihre derzeitige Tätigkeit nicht über einen anerkannten Abschluss verfügen, zu erhöhen.
Auch Teilzeitkräfte bis zu 30 Wochenstunden und Ausbilder/innen sollen von diesem Instrument partizipieren können.
Damit soll ein Beitrag zur Beschäftigungsfähigkeit dieser Personenkreise geleistet werden.
Wenn Sie sich für einen Weiterbildungsscheck interessieren,
dann wird vorausgesetzt, dass Sie
- in einem kleinen oder mittleren Unternehmen beschäftigt sind und Ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben
- über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder
- älter als 45 Jahre sind oder
- in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder
- als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen (z. B. Methodenkompetenzen, Konfliktbewältigung in der Ausbildungstätigkeit etc.), unabhängig von Alter und Qualifikation
- vorher an einer persönlichen kostenlosen Bildungsberatung teilnehmen. Eine Liste der Institutionen, die eine solche Beratung für einen Qualifizierungsscheck anbieten, finden Sie hier. (http://www.qualifizierungsschecks.de/beratungsstellen/). Mit dem Beratungsprotokoll können Sie Ihren Qualifizierungsscheck anfordern. Den Qualifizierungsscheck lösen Sie dann bei einem zertifizierten Bildungsanbieter für Ihre berufliche Weiterbildung ein.
Was wird gefördert?
- Der Fördersatz beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, d.h. der Teilnahme- und eventuell der Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500 €.
- Die Maßnahme soll in der hessenweiten Weiterbildungsdatenbank (http://www.hessen-weiterbildung.de/) eingestellt sein.
Sie würden gerne mehr erfahren?
Kontakt Weiterbildung Hessen e.V.
Gervinusstraße 5-7
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/597 9966-0
Fax: 069/597 9966-29