Zielsetzung
Das Ziel der zu fördernden Projekte ist die arbeitsmarktorientierte Vorbereitung und Qualifikation von benachteiligten jungen Menschen zur Aufnahme eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses oder die Vermittlung in passende weiterführende Angebote der beruflichen Integration (z.B. Berufsfachschulen, allgemein bildende Schulen zum Nachholen formaler Bildungsabschlüsse, außerbetriebliche Ausbildungseinrichtungen oder andere weiterführende Maßnahmen der Berufsvorbereitung oder Beschäftigung). Nach sozialem Hintergrund, Lebensgeschichte und Geschlecht unterschiedliche Lebenslagen sind nach SGB VIII zu berücksichtigen, um Benachteiligungen und geschlechtsspezifische Stereotype abzubauen und die Chancengleichheit zu fördern.
Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Sozialministerium (HSM)
Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF Consult
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind anerkannte freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Bei Vorliegen von geeigneten Angeboten freier Träger soll der öffentliche Träger der Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.
Fördervoraussetzungen
Die zu Beginn der Förderung mindestens 14- bis maximal 27-jährigen Jugendlichen müssen voraussichtlich einen Entwicklungszeitraum mit besonderer Förderung von mindestens sechs Monaten benötigen. Die Projekte haben sich um eine angemessene Organisation der Übergänge zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie um die konkrete Vermittlung der von ihnen beschäftigten/qualifizierten jungen Menschen zu bemühen. Dazu sind mit den oben genannten Kooperationspartnern frühzeitig abgestimmte individuelle Hilfe- bzw. Förderpläne bezüglich der sozialen und beruflichen Integration zu erstellen. Die Projekte müssen in die örtliche Jugendhilfe- und Sozialplanung einbezogen und sollen durch kommunale Mittel mitfinanziert werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) beträgt pro Platz und Jahr max. € 9.000,- (€ 750,- pro Monat), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten abzüglich der Kofinanzierung durch den örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie durch vorrangige Leistungsträger (z.B. nach SGB II und SGB III).
Für junge Menschen, die die allgemein bildende Schule nach 10 Schulbesuchsjahren aus der 9. oder einer niedrigeren Klasse ohne Hauptschulabschluss verlassen, beträgt der Festbetrag nach Absatz 1 pro Platz und Jahr max. € 11.100,- (€ 925,- pro Monat), wenn ein Hauptschulabschluss angestrebt wird. Transnationale Vorhaben im Zusammenhang mit den geförderten Projekten können mit zusätzlich bis zu € 5.000,-, jedoch nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Kosten, gefördert werden. Soweit Teilnehmende einen Leistungsanspruch nach SGB II haben, ist eine Förderung nur möglich, wenn sich der zuständige SGB II-Träger mindestens zur Hälfte an der Finanzierung beteiligt. Die Zuwendung wird für Plätze gewährt, die für Beschäftigung und Qualifizierung der jungen Menschen einen Umfang von 25 bis 40 Stunden pro Woche bereit stellen. Sofern die geförderten Plätze 25 Stunden pro Woche unterschreiten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Zuwendung. Die jungen Menschen müssen mindestens durchschnittlich 18 Stunden wöchentlich beschäftigt oder qualifiziert sowie sozialpädagogisch betreut werden. Die Verweildauer der Teilnehmenden soll 24 Monate nicht überschreiten.
Antragsverfahren
Die Anträge für das Folgejahr sind bis zum 30.06. zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.
Rechtsgrundlagen
Die Fördergrundsätze können Sie hier herunterladen.