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FÖRDERPROGRAMM

Vorbereitung der Entlassung von Strafgefangenen -Übergangsmanagement-

Eingangstür einer WohngruppeEingangstür einer Wohngruppe
ZielgruppeStrafgefangene
ProgrammtypBeratung
PrioritätsachseC

Zielgruppe
Zielgruppe sind Personengruppen mit besonderem Hilfebedarf, insbesondere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung wie Bewährungshilfe oder Führungsaufsicht zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden, sowie inhaftierte erwachsene Frauen und Männer in hessischen Justizvollzugsanstalten (JVA), die vor der Entlassung stehen.

Die Zeit unmittelbar nach der Entlassung aus der Haft stellt für Strafgefangene eine besondere Bewährungsprobe dar. Die während der Inhaftierungsphase erreichte Gewöhnung an einen sinnvoll vorstrukturierten, regelmäßigen Tagesablauf droht verloren zu gehen. Gerade in Zeiten einer starken Unausgeglichenheit des Arbeitsmarktes sowie einer Neustrukturierung der sozialen Sicherungssysteme ist es daher erforderlich, zusätzliche Ressourcen für eine Verbesserung der Integrationschancen Strafentlassener zur Verfügung zu stellen.


Zielsetzung
Ziel des Programms ist es, strafentlassene Personen beruflich und sozial zu integrieren und einen Rückfall in die Straffälligkeit zu vermeiden. Daneben sollen die materielle Existenz gesichert und schädliche Folgen des Freiheitsentzug gemindert sowie die Beschaffung von Wohnraum ermöglicht werden.

Ziel des Programms ist es, dass Frauen und Männer gleichermaßen nach ihrer Haftentlassung in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben integriert werden.
Aspekte der Chancengleichheit sind daher bei der Entwicklung und Umsetzung von Handlungsschritten in Bezug auf die unterschiedlichen (Re-)Integrationsprobleme von männlichen und weiblichen Haftentlassenen zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die berufliche Integration wesentliches Ziel. Neben der Analyse der geschlechtsspezifischen Integrationsprobleme kommen z.B. die Entwicklung geschlechtersensibler Beratungsangebote und geschlechtsspezifische Hilfsdienste für Arbeits-, Wohnungs- und Freizeitangebote zur Anwendung. Dafür ist es notwendig die Genderkompetenz der Mentoren und Mentorinnen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Programmverantwortliches Landesressort
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Verantwortlich für die Umsetzung
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale,
Europäische Strukturfonds
Arbeitsmarkt / ESF-Consult-Hessen

Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe.

Fördervoraussetzungen
Das Angebot richtet sich an inhaftierte erwachsene Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf. Unabdingbare Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit den Justizvollzugsanstalten, den sozialen Diensten der Justiz, den Gerichten und Ermittlungsbehörden der Sozial- und Arbeitsverwaltung, den Arbeitgebern und anderen geeigneten Einrichtungen.Die Zusammenarbeit und Vernetzung von internen und externen Diensten sowie die Erreichbarkeit der zu entlassenen Gefangenen wird in einer Vereinbarung zwischen dem Hessischen Justizministerium und den Trägern geregelt. Die Maßnahmen erfolgen mit Zustimmung der Gefangenen. Die freie Straffälligenhilfe stellt sicher, dass ihre Einrichtung in der Lage ist, den notwendigen Hilfebedarf zu decken.

Art und Höhe der Förderung
Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gefördert werden Maßnahmen
·    zum Aufsuchen der Inhaftierten
·    zur Ermittlung des Hilfebedarfs
·    zur Beratung und Information der Inhaftierten
·    zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung
·    zur Vermittlung und Koordination sowie
·    zur Psychosoziale Beratung

Antragsverfahren
Der Antrag muss 10 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils der
01. Januar.  

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal des ESF Hessen.


Rechtsgrundlagen

Hier können Sie die Anlage zur Leitlinie herunterladen.
 

KontaktAlexandra Giehl
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38-42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7639
Fax: 0611 774-7429
alexandra.giehl@wibank.de

Marcus Hilpisch
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 - 42
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 774-7387
Fax: 0611 774-7429
marcus.hilpisch@wibank.de