Organisation 

 

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist innerhalb der Landesregierung für die Themen Soziales, Arbeit, Integration und Jugend zuständig.

Das Ministerium steuert im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung rund 50 Prozent der ESF-Mittel, die dem Land Hessen in der laufenden Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt zur Verfügung stehen. Zudem ist die Verwaltungsbehörde ESF Hessen hier angesiedelt.

Zielgruppe der Hessischen Arbeitsmarktförderung sind vor allem benachteiligte Menschen, die vom Regel-Instrumentarium nach den Sozialgesetzbüchern nicht ausreichend aufgefangen werden können und zusätzliche Hilfen benötigen. Bei diesen Hilfen geht es darum, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit ihren Potenzialen zu fördern. Es gilt, Fähigkeiten und Begabungen zu entdecken, Chancen zu eröffnen, um die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder eine passgenaue Qualifizierung zu ermöglichen. Ziel dieser Qualifizierung sollte es möglichst sein, in einen Beschäftigungssektor oder ein Berufsbild mit Nachfrage und Zukunft auf dem Arbeitsmarkt einzumünden. Benachteiligten jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf wird ein Nachholen des Hauptschulabschlusses, ein Lernen im Prozess der Arbeit und/oder eine soziale Stabilisierung ermöglicht. Bildungs- und Qualifizierungsträgern wird es zusätzlich ermöglicht, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Hessen  eine qualitativ hochwertige berufsqualifizierende Sprachförderung zu bieten. Ziel ist es, diese handlungsorientierte und berufsqualifizierende Sprachförderung – gemeint ist die Förderung des deutschen Spracherwerbs im Kontext der berufsfachlichen Bildung – zum integralen Bestandteil der hessischen Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln.

Damit trägt das HMSI mit seiner Förderung zu dem politischen Ziel „Ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“ gemäß Art. 5 der VO (EU) Nr. 2021/1060 bei und adressiert ESF+-Maßnahmen auf das spezifische Ziel „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen, Art. 4 (1) h) VO (EU) Nr. 2021/1057.


Kontakt

Hessische Arbeitsmarktförderung
Dr. Christian Mittermüller
Tel.: +49 (0)611 32 19-30 57
Fax: +49 (0)611 32 719-3057
E-Mail: Christian.Mittermueller@hsm.hessen.de

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales 
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden


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