Im künftigen MFR stehen laut Vorschlag der EU-Kommission für den ESF+ 101,2 Milliarden Euro zur Verfügung, damit würde der Anteil am Gesamtbudget für die Kohäsionspolitik von derzeit 23 % auf 27 % steigen. Allerdings sind unter dem Dach des ESF+ fünf bestehende Fonds und Programme vereinigt:
Die Umsetzung erfolgt vor allem im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung, also vor Ort in den Regionen, teilweise aber auch im Wege der direkten Mittelverwaltung durch die EU. Durch die Zusammenführung soll die aktuelle Fragmentierung der Finanzierungsinstrumente in der Sozialpolitik überwunden werden. Hierdurch soll es zu Vereinfachungen kommen, Synergieeffekte sollen besser nutzbar werden und auch die Wirksamkeit soll erhöht werden. Insgesamt erhofft sich die Kommission so die soziale Dimension in der EU zu stärken.
Inhaltlich soll sich der neugestaltete ESF+ wie bereits der bisherige ESF auf Investitionen in die Menschen konzentrieren und dabei den sozialen Zusammenhalt stärken, die soziale Gerechtigkeit verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit in ganz Europa erhöhen.
Der Entwurf der EU-KOM zur ESF+ Verordnung sieht in Artikel 4 Abs. 1 vor, dass der ESF+ die folgenden spezifischen Ziele in den Politikbereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion und Gesundheit unterstützt und somit zum politischen Ziel „Ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“ beiträgt:
In den Verordnungsentwürfen verfolgt die EU-Kommission die Ziele den Verwaltungsaufwand zu verringern, die erforderliche Flexibilität zu gewährleisten und eine verstärkte Ausrichtung auf Ergebnis- statt Kostenorientierung zu ermöglichen. Die vorgelegten Vorschläge greifen an vielen Stellen die Anliegen der Mitgliedstaaten nach Vereinfachung und Erleichterung für die Umsetzung der Förderung auf. Gleichzeitig lassen die Verordnungsentwürfe an anderen Stellen – etwa bei der Programmierung und Berichterstattung – durch Einführung neuer Verfahren einen höheren Aufwand erwarten. Diesbezüglich setzen sich die Bundesregierung und der Bundesrat in den Verhandlungen über das Legislativpaket für Anpassungen ein.
Für Deutschland würden im ESF+ 6,21 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Wie sich die Mittel gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission auf die einzelnen Gebietskategorien und Regionen und damit innerhalb Deutschlands auf die Bundesländer verteilen, steht aktuell noch nicht fest.
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