Gering literalisierte Erwachsene 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Das Förderprogramm dient dem Auf- und Ausbau regionaler Grundbildungszentren, die gering literalisierte bzw. vom funktionalen Analphabetismus betroffene Menschen unterstützen sollen.

Unterstützung gering literalisierter Erwachsener

Grundbildungszentren aufbauen

Durchschnittlich 83.000 Euro/Jahr

Zielgruppe 

Die repräsentative wissenschaftliche Studie LEO 2018 –Leben mit geringer Literalität belegt, dass ca. 6,2 Millionen in Deutschland lebende Menschen (12,1 % der Gesamtbevölkerung zwischen 18 und 64 Jahren) nur sehr schlecht lesen und schreiben können. Diese vom sog. funktionalen Analphabetismus betroffenen bzw. gering literalisierten Menschen sind zwar in der Lage, einzelne Sätze zu lesen und zu schreiben, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte wie sie bspw. auf Hinweisschildern, Formularen beim Arzt und Arbeitsanweisungen vorkommen. Sie können deshalb nur eingeschränkt am gesellschaftlichen, sozialen und beruflichen Leben teilhaben und unterliegen einem hohen Risiko der Arbeitslosigkeit und der Armutsgefährdung. 

Ziele und Maßnahme 

Gegenstand der Förderung ist die Implementierung einer regional ausdifferenzierten Unterstützungsstruktur zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Hessen, bestehend aus regionalen Grundbildungszentren mit jeweils profilbildendem Schwerpunkt. Die Regionalen Grundbildungszentren sollen mit einer Vielzahl geeigneter Maßnahmen zum Abbau des funktionalen Analphabetismus beitragen, insbesondere mit Angeboten (auch neuen Lernformen) für Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, mit Beratung und Information von Multiplikatoren/innen und anderen Interessierten („Schlüsselpersonen“ und sog. „Mitwisser“), aber auch bspw. mit der Schulung ehrenamtlicher Lernpatinnen und –paten und durch systematische Vernetzung aller wichtigen Akteure. 

Antragsberechtigte 

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein, die bzw. deren durchführende Stellen einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen können (Zertifizierung nach Normen wie z. B. DIN ISO, EFQM, LQW, bzw. Zertifikat des Vereins „Weiterbildung Hessen e. V.“ oder der fachkundigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit) und die ihre Kompetenz im Handlungsfeld Alphabetisierung/Grundbildung und ihr Eigeninteresse an der Verwirklichung der Fördermaßnahmen nachweisen. 

Art und Höhe der Förderung 

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt.  Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Die Höhe der Zuwendung ist auf durchschnittlich 83.000 € pro Jahr gedeckelt; sie richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf und der in den Antragsunterlagen dargestellten Qualität des Vorhabens. Eine Eigenbeteiligung der Antragsteller an der Finanzierung in Höhe von mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben wird grundsätzlich erwartet.  Die Förderung ist auf einen Zeitraum von maximal 4 Jahren begrenzt.  Die Zuwendungsempfänger müssen rechtzeitig vor Ablauf von zwei Jahren ab Beginn der Förderung in einem ausführlichen Sachbericht Leistungen und Struktur ihres regionalen Grundbildungszentrums sowie die Planung der weiteren Aktivitäten detailliert darstellen.  

Antragsverfahren 

Anträge sind über das Kundenportal zu stellen.

Weitergehende Informationen zu den Grundbildungszentren und den teilnehmenden Volkshochschulen erhalten Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Kultusministerium
Referat III.B.3 und III.4

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  • Alexandra Giehl
  • Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen I

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