bilden & beschäftigen / Zuschuss
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch geeignete Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen.
Breites Förderspektrum
Beschäftigung benachteiligter Personen erhöhen
Förderzeitraum bis zu 24 Monate
Benachteiligte Personen, Geringqualifizierte und Beschäftigte im Leistungsbezug nach SGB II, III, VIII oder XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG); eingeschlossen ist die sog. „stille Reserve“ im Kontext des beruflichen Wiedereinstiegs und Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive
Ziel des Arbeitsmarktbudgets ist es, die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personen durch präventive, flankierende, kultursensible und /oder sozialintegrative Beratungs- und Qualifizierungsangebote zu erhöhen. Die Projekte müssen sich auf die in den Fördergrundsätzen festgelegten sieben Maßnahmearten beziehen. Das Förderspektrum umfasst sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Beratung und Begleitung, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung bis hin zu Maßnahmen/Projekten, die innovative (sozialräumliche) Beratungsansätze erproben. Zusätzlich können Projekte gefördert werden, die in besonderem Landesinteresse Beiträge zu den Zielen der hessischen Arbeitsmarktförderung erbringen.
Antragsberechtigt sind die Projektträger, die im Rahmen der regionalen Steuerung und Zielvereinbarung zwischen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und den Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen definiert wurden.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt. Erstattet werden nur nachgewiesene, zuwendungsfähige und zweckentsprechend verwendete Ausgaben. Der Förderzeitraum liegt in der Regel bei 12 bis 24 Monaten, in Ausnahmefällen sind auch 36 Monate möglich. Die Anteilsfinanzierung kann bis zu 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Anträge können über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III6A Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktintegration und –förderung
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