bilden & beschäftigen / Zuschuss
Benachteiligten Jugendlichen soll im Übergang von der Schule in den Beruf ein kontinuierlicher Aufbau von Kompetenzen ermöglicht werden.
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen
Aufbau von Kompetenzen
Hauptschulabschluss nachholen
Bis zu 12.300 Euro pro Platz und Jahr
benachteiligte junge Menschen bzw. junge Menschen, die einen besonderen Förderbedarf haben
(auch für junge Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und eine gute Bleibeperspektive haben, können Förderplätze vorgehalten werden)
Das Förderangebot „Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen“ soll benachteiligten Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf einen kontinuierlichen Aufbau von Kompetenzen ermöglichen. Es beinhaltet die soziale Stabilisierung junger Menschen, das Lernen integriert in Arbeitsprozessen bzw. das Nachholen des Hauptschulabschlusses.
Antragsberechtigt sind anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII
Im Rahmen der Projektförderung wird ein Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Anträge können bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres über das Kundenportal der WIBank gestellt werden.
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat III6A Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktintegration und –förderung
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