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Anleitung (Zwischen-) Verwendungsnachweis

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Seit Januar 2018 ist der elektronische Verwendungsnachweis im Kundenportal des ESF in Hessen für alle Zuwendungsempfänger freigeschaltet.

Ab sofort müssen Verwendungsnachweise, Zwischen- bzw. Gesamtverwendungsnachweise in elektronischer Form, sowie in Papierform bei ESF Consult Hessen eingereicht werden.  

Als Hilfestellung nutzen Sie bitte die Anleitung: (Zwischen-) Verwendungsnachweis.

Bei Fragen hierzu sprechen Sie gerne Ihre Ansprechperson bei ESF Consult Hessen an.

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