Das Förderangebot „Impulse der Arbeitsmarktpolitik“ soll modellhafte und innovative Maßnahmen fördern, die dazu beitragen, dass aus den Arbeitslosen und Geringqualifizierten von heute die Fachkräfte von morgen werden können. Für die Antragsrunde 2018 werden zwei Schwerpunktthemen gesetzt: „Digitales Lernen“ und „berufsbezogene Sprachförderung“.
Antragschluss ist der 30. September 2018.
Der erste Schwerpunkt „Digitales Lernen“ umfasst Projektanträge, die digitale Medien und Techniken in die pädagogische und qualifikatorische Arbeit einbeziehen. Wir sind überzeugt, dass dies auch benachteiligten jungen Menschen die Chance eröffnen kann, höherwertige Abschlüsse zu erwerben und auf dem Arbeitsmarkt als qualifizierte Fachkraft Fuß zu fassen. Denn für den Bereich der Aus- und Weiterbildung hat die Digitalisierung ein besonderes Potenzial: So können beispielsweise heterogene Lerngruppen individuell und personalisiert erreicht, Lerngeschwindigkeit und Bildungsinhalte auf den einzelnen Teilnehmenden und seine Fähigkeiten und Bedarfe zugeschnitten werden. Die Rolle von Pädagogen und Fachanleitern wandelt sich vom Wissensvermittler zum Bildungslotsen. Der individuelle Lernerfolg nimmt zu.
Zweiter Themenschwerpunkt ist die „berufsbezogene Sprachförderung“. Die enge und möglichst frühzeitige Verzahnung von Sprache und Berufspraxis ist, wie die Ergebnisse verschiedener Projekte zeigen, ein vielversprechender Ansatz, der zudem verschiedene Anknüpfungspunkte zum ersten Schwerpunktthema „digitales Lernen“ bietet.
Anträge, die beide Themenschwerpunkte verknüpfen, sind ebenso möglich wie eigenständige Anträge zu einem der beiden Schwerpunkte. Grundlage der Antragstellung bleiben die weiterhin gültigen Fördergrundsätze zur Hessischen Arbeitsmarktförderung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Dr. Christian Mittermüller
Hessisches Sozialministerium
Arbeitsmarktintegration und -förderung
Telefon: 0611 817-3057
E-Mail: christian.mittermueller@hsm.hessen.de