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Antragsstellung QuB 2020 – zusätzliche Plätze für Geflüchtete

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Gemäß den Fördergrundsätzen für das Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) sind die Anträge für das Jahr 2020 bis zum 30.06.2019 bei der WIBank, ESF Consult Hessen, einzureichen.

 

In QuB besteht wie in den vergangenen Jahren auch für das Jahr 2020 unabhängig von der regionalisierten Verteilung der Teilnehmendenplätze wieder die Möglichkeit, zusätzliche Plätze für Geflüchtete zu beantragen.

Insgesamt können bis zu vier Plätze pro Projekt für die Zielgruppe junge Geflüchtete beantragt werden. Diese Plätze sollen im Falle der Bewilligung vorrangig mit Teilnehmenden aus dieser Zielgruppe besetzt werden.

Ist dies im Einzelfall nicht möglich, können die Plätze auch rechtskreisübergreifend besetzt werden.

 

Zum Förderprogramm und weiteren Informationen gelangen Sie hier. 

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