Antragsteller, die 2019 Projekte in dem Förderprogramm „Nachwuchsgewinnung“ mit dem Schwerpunkt der Ausweitung der MINT-Aktivitäten im ländlichen Raum („MINT.FRESH“) im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) realisieren möchten, werden hiermit aufgerufen, bis zum 8. Februar 2019 einen Projektantrag einzureichen.
Der Projektaufruf inklusive der Anlagen sowie die Richtlinie zur Hessischen Qualifizierungsoffensive – Programme zur beruflichen Bildung des HMWEVL in der aktuellen Fassung können unter www.esf-hessen.de abgerufen werden.
Aus der Vorlage der Projektanträge kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden. Der Projektaufruf erfolgt unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Haushaltsmittel.
I. Förderprogramm im Projektaufruf
Einzureichende Projektanträge betreffen das Förderprogramm: Nachwuchsgewinnung.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 1. September 2019 und endet am 31. Dezember 2021.
Inhaltliche Schwerpunkte
Schwerpunkt der Projekte soll die Ausweitung des bestehenden Konzepts „MINT.FRESH“ auf weitere hessische Landkreise/Regionen im ländlichen Raum sein. MINT.FRESH ist ein Angebot zur Berufsorientierung von Haupt- und Realschüler/innen der Jahrgangsstufen 7 und 8 mit dem Ziel, sie für MINT-Berufe zu begeistern. Das Konzept setzt im Nachmittagsangebot der beteiligten Schulen an und ist entsprechend auf ein ganzes Schuljahr ausgerichtet. Ergänzt wird MINT.FRESH durch einen Betriebsbesuch je Modul bei lokal angesiedelten Betrieben.
Derzeit wird MINT.FRESH bereits im Schwalm-Eder-Kreis durchgeführt. Eine Handlungsanleitung kann unter www.esf-hessen.de abgerufen werden. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Ausweitung und Adaption auf weitere Regionen. Für die beantragten Projekte soll jedoch ein eigenständiger Projekttitel verwendet werden.
Die Ausweitung des Projekts soll auf hessische Landkreise/Regionen im ländlichen Raum erfolgen, in denen bisher kein ausreichendes Berufsorientierungsangebot im MINT-Bereich besteht. Die Antragsteller sollen in dem Projektkonzept entsprechend die Ausgangssituation vor Ort und die Erforderlichkeit der Umsetzung in der beantragten Region darstellen.
Bestandteil der Projekte sind ergänzende Maßnahmen der Berufsorientierung, die über das Regelangebot von Schulen oder Berufsberatung hinausgehen und deren Inhalt nach den Kriterien des § 48 SGB III in Kooperation mit der regionalen Arbeitsagentur oder der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit förderfähig ist.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des ESF sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Eine Kofinanzierung der Landesmittel kann aus Mitteln der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit unter Voraussetzung des § 48 SGB III erfolgen. Hierfür müssen die Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert sein. Eine gültige AZAV-Bescheinigung ist dem Projektantrag beizufügen.
II. Allgemeine Regelungen
1. Formvorgaben
Die Projektanträge bestehen aus einem Projektantrag, der über das ESF-Kundenportal (www.esf-hessen.de) gestellt werden muss, sowie aus einem inhaltlichen Projektkonzept.
Das inhaltliche Projektkonzept muss folgende zur Beurteilung und Bewertung notwendigen Unterlagen und Angaben enthalten:
- Vollständige, ausformulierte Darstellung des Projekts analog der Gliederung der Vorlage Projektkonzept, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, Überschriften 2 pt. größer, Zeilenabstand 1,5. Die vorgegebene Gliederung ist zwingend einzuhalten. Der Abschnitt „Überblick zum Projekt“ soll eine Seite, das gesamte inhaltliche Projektkonzept maximal 20 Seiten nicht überschreiten. Das Projektkonzept muss Angaben zu den Arbeitsschritten und den geplanten Ergebnissen sowie einen Zeitplan enthalten.
- Eine Zuordnung des beantragten Personals zu konkreten Funktionen und Aufgaben im Projekt.
- Das Projektkonzept soll auch Informationen zu den geplanten Kooperationspartnern (Schulen) enthalten. Ggf. bereits vorhandene Absichtserklärungen der Kooperationspartner / Letter of Intent sollen dem Projektkonzept beigefügt werden.
- Dem Projektkonzept ist eine gültige AZAV-Bescheinigung als Anlage beizufügen.
2. Auswahlkriterien
Die Prüfung der eingegangenen Projektanträge erfolgt insbesondere nach den folgenden Kriterien:
- Eignung des Antragstellers und des eingesetzten Personals
- Wirtschaftsnahe Ausrichtung des Antragstellers und des eingereichten inhaltlichen Projektkonzepts
- Inhaltlicher Bezug zu dem bestehenden Projekt „MINT.FRESH“, Adaption der Handlungsanleitung auf weitere hessische Landkreise/Regionen im ländlichen Raum.
- Schlüssigkeit des inhaltlichen Projektkonzepts
- Plausibilität der Projektgesamtplanung einschließlich Finanzierung
- Qualität und Machbarkeit der Umsetzungsstrategie
- Erfahrungen des Antragstellers in vergleichbaren Aktivitäten
- Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben
Das Projekt muss die horizontalen Prinzipien der Europäischen Strukturfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 berücksichtigen. Diese sind im Einzelnen: „Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung“. Entsprechend müssen die Projektanträge konkrete Ausführungen dazu enthalten, welche Beiträge im Rahmen der Umsetzung zur Erfüllung dieser Prinzipien geleistet werden. Nähere Informationen zu den horizontalen Prinzipien entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern. Diese stehen auf https://www.esf-hessen.de/esf-hessen/foerderhandbuch/grundsaetze zum Download bereit.
Projektanträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Einreichen der Projektanträge und Adressen
Projektanträge sind bis zum 8. Februar 2019 bei der WIBank in schriftlicher sowie in elektronischer Form einzureichen. Die Antragstellung muss über das Kundenportal www.esf-hessen.de erfolgen. Den Projektanträgen sind ein inhaltliches Projektkonzept mit Angaben zu Arbeitsschritten, geplanten Ergebnissen, Zeit-, Ausgaben- und Finanzierungsplan (siehe II. 1) sowie ggf. eine Ko-Finanzierungsbestätigung oder ein Letter of Intent und der Fragebogen zur Strukturqualität beizufügen. Der Fragebogen zur Strukturqualität kann unter https://www.esf-hessen.de/esf-hessen/foerderhandbuch/grundsaetze unter dem Punkt Qualitätssicherung Förderprogramme und -projekte heruntergeladen werden. Es gilt das Eingangsdatum des schriftlichen unterzeichneten Projektantrages bei der WIBank.