Die ESF Verwaltungsbehörde Hessen informiert darüber, dass die bislang ergriffenen massiven Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gelockert wurden. Die Lockerungen sind allerdings an enge Rahmenbedingungen geknüpft. Die Einzelheiten hierzu finden Sie im ausführlichen Schreiben der Verwaltungsbehörde als Download auf dieser Seite oben rechts.
Für die im ESF geförderten Projekte bedeuten die Lockerungen, dass unter Beachtung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen und der Einhaltung der Gruppengröße von bis zu 15 Personen die Empfehlung der Verwaltungsbehörde zur Unterbrechung teilnehmerbezogener Maßnahmen aufgehoben wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung von Präsenz-Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich unter den genannten Voraussetzungen wieder möglich sind.
Auch der bereits auf der Homepage veröffentlichte Hinweis, dass der vom HKM entwickelte Stufenplan zur schrittweisen Öffnung des Schulbetriebs ab dem 27. April 2020 auf ESF-geförderte vergleichbare Ziel- und Altersgruppen analog angewendet werden kann, gilt weiterhin.