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Elektronischer Verwendungsnachweis geht online

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Mitte November wurde der elektronische Verwendungsnachweis im Kundenportal des ESF in Hessen eingeführt.

Zum 01.01.2018 ist die Freischaltung dieser Funktion für alle Zuwendungsempfänger vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Verwendungsnachweise, Zwischen- bzw. Gesamtverwendungsnachweise in elektronischer Form, sowie in Papierform bei ESF Consult Hessen eingereicht werden.  Das Formular "Verwendungsnachweis" ist zunächst systemseitig auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Zusätzlich ist diese Version von Ihnen auszudrucken und parallel in unterschriebener Version vorzulegen.

Eine Nacherfassung der in diesem Jahr bzw. in den vorangegangenen Jahren in Papierform vorgelegten Verwendungsnachweise ist nicht vorgesehen.

Bei Fragen hierzu sprechen Sie gerne Ihre Ansprechperson bei ESF Consult Hessen an.

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