Im Haushaltsplan des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2017 stehen im Rahmen des Förderproduktes „Landesaktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt" u.a. Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Politik für Akzeptanz und Vielfalt und zur Umsetzung des Hessischen Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt zur Verfügung.
Ziel ist es, für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten zu werben, die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu fördern und sich für ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen einzusetzen.
Ein Schwerpunkt der Förderung soll die Stärkung und Vernetzung der Selbstvertretungsorganisationen der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen sein.
Beispielhafte Förderungen und Maßnahmen können sein:
- Publikationen
- Fachtage
- Filmreihen
- Fortbildungen
- Veranstaltungen
- Projekte
Förderbedinqunqen
Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage des § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Projektvorhaben gegeben. Darüber hinaus ist die Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie - IMFR anzuwenden.1 Auf Ziffer 2.3 der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO wird hingewiesen.
Zuwendunqsempfänqer
Als Zuwendungsempfänger kommen kommunale Träger, freie Träger, Vereine, und Institute in Betracht, die entsprechende Erfahrungen im Themenfeld mitbringen, - im Rahmen des Rechnungswesen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) beachten, - die Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten.
Zeitraum der Durchführung
Die Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Die Projektdurchführung muss im Haushaltsjahr 2017 erfolgen und abgeschlossen sein.
Verfahren
Gesucht werden kreative und innovative Projektvorschläge, durch deren Realisierung für die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten geworben werden kann.
Die Anträge bzw. Projektvorschläqe können ab sofort beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Antidiskriminierungsstelle, Dostojewskistraße 4, 65187 Wiesbaden eingereicht werden.
Inhalt
Die einzureichenden Anträge sollen auf folgende Punkte eingehen:
- Allgemeine Angaben zum Projekt: Name, Träger und Ansprechperson, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon
- Kosten- und Finanzierungsplanung: Förderbedarf, Eigenmittel
- Ziele/Maßnahmen: Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf, Anliegen
- Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit mit Partnerjnnen, z.B. Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen etc.
- Kompetenz im Themenfeld: Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen
- Nachhaltigkeit/Einschätzungen: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes, Bedeutung des Projektes für den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt
Darüber hinaus ist dem Antrag eine Erklärung beizufügen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist und eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. Diesbezüglich und zur Erfüllung weiterer Voraussetzungen, beachten Sie bitte auch die Ausführungen am Ende der Ausschreibung. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration wählt aus den eingehenden Projektvorschlägen förderwürdige Anträge aus, die in 2017 realisiert werden können.
Form und Frist
Die Antragsfrist endet grundsätzlich am 15. April 2017.
Ihre Anträge schicken Sie per Post an:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Antidiskriminierungsstelle
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
sowie vorab per E-Mail an antidiskriminierunqsstelle@hsm.hessen.de um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.
Ansprechpersonen für Rückfragen und Erläuterungen:
Klaus Stehling, Tel.: 0611/817-3231, klaus.stehlinq@hsm.hessen.de
Susan Schmitt, Tel.: 0611/817-3258, susan.schmitt@hsm.hessen.de
Aufgrund bisheriger Erfahrungen wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen:
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Zuwendungen für Projektförderungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten (Auszug VV Punkt 1.3. zu § 44 LHO). Auch vorzeitige Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt kann als vorzeitiger Maßnahmenbeqinn gewertet werden. Dagegen sind noch nicht rechtlich bindende Planungen und Anfragen in der Regel zulässig.
Kosten- und Finanzierungsplan
Der Kosten- und Finanzierungsplan einer Maßnahme hat alle Einnahmen und Ausgaben, die zu einem Projekt gehören, zu enthalten. Die Zuwendungsbehörde prüft den Antrag sowie den Kosten- und Finanzierungsplan und legt fest, welche Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden können.
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind unter anderem Personal- und Sachkosten in Form von lediglich kalkulierten Kosten. (Hierunter fallen Personal- und Sachkosten, die auch anfallen würden, wenn das Projekt nicht durchgeführt würde (sog. „Eh-da-Kosten")).
Privatpersonen
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung durch Privatpersonen nicht möglich ist.