„Tue Gutes und rede darüber!“ Der “Leitfaden Öffentlichkeitsarbeit“ soll ESF-Projektträgern und deren Mitarbeitenden helfen, erfolgreich über EU-geförderte Projekte zu kommunizieren und dabei gleichzeitig die Publizitätsvorschriften der EU rechtskonform einzuhalten. Dieser Leitfaden, der unter Förderhandbuch-Arbeitshilfen zu finden ist, wurde nun aktualisiert.
Der Hintergrund der Überarbeitung ist, die Publizitätsvorschriften für Social Media Aktivitäten im Leitfaden Öffentlichkeit hervorzuheben und zu konkretisieren.
Mit der Überarbeitung wird auch die bereits bekannte Vorgabe der Dachverordnung in Art. 50 Abs. 3 EU (VO) 2021/1060 zur Sanktionierung von Verstößen gegen die Publizitätsbestimmungen, die bereits in Hessen angewendet wird, formell in den Leitfaden übertragen und weiter ausformuliert.
Beachten Sie hierzu bitte die Ergänzungen in den Kapiteln 6 und 8 sowie das neu eingeübte Kapitel 7 „Sanktionierungen“.
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