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Neuer Baustein zu Personalausgaben im Zuwendungsbescheid

Achtung

In aktuellen Zuwendungsbescheiden ab dem 01.08.2019 wurde unter Nummer IV. „Mittelanforderung und -auszahlung, Belegliste“ der folgende Absatz ergänzt:

Spätestens mit der ersten Mittelanforderung ist eine aktuelle Übersicht des im Projekt tatsächlich eingesetzten Personals einzureichen. Dabei ist der beantragte und bewilligte Personaleinsatz verbindlich. Änderungen hieran sind im Zuge der Mitteilungspflichten gemäß Nummer 5.1.3 der ANBest-P/ANBest-GK unverzüglich der WIBank zur Genehmigung anzuzeigen. Eine Genehmigung erfolgt stets schriftlich. Die Personalübersicht kann hier unter dem Punkt "Personalausgaben" heruntergeladen werden.

Eine Auszahlung der ersten Mittelanforderung kann erst erfolgen, wenn die Personalübersicht vorliegt. Sollten sich im Projektverlauf relevante Änderungen ergeben (Personalwechsel, Erhöhung von Projektstunden etc.), sind uns diese umgehend schriftlich mit einer kurzen Erläuterung zur Genehmigung mitzuteilen, andernfalls können die entsprechenden Personalausgaben nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung von (anteiligen) Personalausgaben im Einklang mit den Zeitnachweisen stehen muss, die jeder Mittelanforderung beizufügen sind.

 

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