Beschwerden Charta der Grundrechte der Europäischen Union 

 

Weiterführende Informationen

Die ESF-Verwaltungsbehörde Hessen verpflichtet sich in der Programmumsetzung zur Einhaltung der GRC insbesondere in den folgenden Punkten:

  • Die Wahrung der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 20 GRC)
  • Die Gleichheit von Frauen und Männern (Art. 23 GRC)
  • Die Nichtdiskriminierung (Art. 21 GRC)
  • Die Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 26 GRC)
  • Den Umweltschutz (Art. 37 GRC)
  • Die Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 8 GRC) im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung

Darüber hinaus sind weitere Grundrechte verbindlich zu achten:

  • Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (Art. 31 GRC)
  • Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit (Art. 11 GRC)
  • Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 12 GRC)
  • Das Recht auf Bildung (Art. 14 GRC)
  • Rechte des Kindes (Art. 24 GRC)
  • Die unternehmerische Freiheit (Art. 16 GRC)
  • Das Eigentumsrecht (Art. 17 GRC)
  • Der Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung (Art. 19 GRC)
  • Die Achtung der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen (Art. 22 GRC)
  • Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 7 GRC)
  • Das Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, einschließlich des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 47 GRC)
  • Die Verpflichtung der Verwaltung, ihre Entscheidungen zu begründen (Art. 41 GRC).


Die oben aufgeführten Grundrechte der GRC sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.

An den folgenden Stellen erhalten Sie weiterführende themenbezogene Informationen zu den oben aufgeführten Punkten und können sich bei Bedarf beraten lassen:

Homepage der ESF-Verwaltungsbehörde Bund: Hier steht Ihnen die Liste der Organisationen zur Verfügung, bei denen Sie allgemeine Informationen zu den Grundrechten, zur Nichtdiskriminierung (u. a. von Menschen mit Behinderungen) und zur Gleichstellung zwischen Frauen und Männern finden (z.B. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Deutsches Institut für Menschenrechte, Human Rights Watch, Amnesty International).


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