Beschwerden Charta der Grundrechte der Europäischen Union 

 

Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Grundrechte gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) während der Umsetzung eines aus dem ESF+ geförderten Vorhabens verletzt worden sind, können Sie an dieser Stelle eine Beschwerde einreichen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur natürliche Personen in diesen Grundrechten verletzt sein können.

Damit Sie sich im Vorfeld über Ihre Rechte und das Beschwerdeverfahren informieren können, haben wir an dieser Stelle weiterführende Informationen für Sie zusammengestellt. Unter Umständen können Verletzungen der GRC für die Betroffenen belastend sein. Deshalb beinhalten die von uns bereitgestellten Informationen Anlaufstellen, an denen Sie sich über Ihre Rechte weiter informieren und bei Bedarf beraten lassen können.


Für Beschwerden mit Informationen zu Ihrer Person klicken Sie bitte hier.

Für anonymisierte Beschwerden klicken Sie bitte hier.


15.06.2021

Hintergründe zu Ihren Rechten und dem Beschwerdemanagement

Seit 60 Jahren fördert der Europäische Sozialfonds Projekte, die Menschen bei der selbstbestimmten Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft unterstützen.

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15.06.2021

Weiterführende Informationen

Die ESF-Verwaltungsbehörde Hessen verpflichtet sich in der Programmumsetzung zur Einhaltung der GRC in verschiedenen Punkten

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15.06.2021

Anlaufstellen in Hessen

Hier finden Sie eine Auflistung verschiedener Stellen, an die Sie sich im Falle einer Diskriminierung wenden können

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