PuSch- Praxis und Schule 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Das Programm ermöglicht es Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss, den Hauptschulabschluss zu erreichen. Sie sollen anschließend möglichst direkt in die Berufsausbildung eintreten können.

Sozialpädagogische Begleitung von Klassen

allgemeinbildende und berufliche Schulen

starke Praxisorientierung

Zielgruppe

Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Lern- und Leistungsrückständen,

  • die voraussichtlich keine Chance haben, in den Regelklassen den Hauptschulabschluss zu erreichen und mindestens acht Schulbesuchsjahre absolviert haben und mindestens 14 Jahre alt sind (PuSch A) oder 

  • aus Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen, denen man zutraut, mit Hilfe intensiver Förderung durch im Team arbeitende Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte den Hauptschulabschluss zu erreichen (PuSch A) oder

  • die die allgemeinbildende Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen haben und maximal 18 Jahre alt sind (PuSch B).

Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Jugendlichen ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und die ihnen gebotene Chance aktiv nutzen wollen.

Ziele und Maßnahme

  • Erreichen des Hauptschulabschlusses

  • Schulabbrüche reduzieren

  • Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit erhöhen durch stärkere Berufsorientierung und Praxiserfahrung (Erlangen der Ausbildungsreife)

  • Förderung der Gleichstellung von Jungen und Mädchen, insbesondere bei der Auswahl der Praktikumsplätze und der Durchführung von Praxisprojekten in der Schule

Antragsberechtigte

Antragsberechtigte sind die (freien) Träger (juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts), bei denen die sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigt sind.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte einschließlich der Verwaltungsausgaben (20% der zuwendungsfähigen Personalausgaben). Der Festbetrag beträgt pro Projektgruppe und Schuljahr bis zu EUR 15.000. Der Stellenanteil pro Projektgruppe beträgt eine Viertelstelle oder 10 Zeitstunden.

Ausnahme

Wenn eine PuSch A-Schule die Maßnahme einjährig durchführt, also nur in Klasse 9 eine Projektgruppe einrichtet, umfasst der Stellenanteil für die sozialpädagogische Begleitung eine halbe Stelle oder 20 Zeitstunden pro Projektgruppe. Der Festbetrag pro Projektgruppe und Schuljahr beträgt hier bis zu EUR 30.000.

Antragsverfahren

Bitte beachten Sie, dass dem Antragsverfahren der Träger eine Antragstellung durch die jeweilige Schule vorgeschaltet ist. Nähere Informationen sowie die Angabe zu Fristen und den notwendigen Unterlagen für die Schulen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der WIBank. Informationen über anstehende Antragsrunden werden rechtzeitig auf unserer Internetseite bereitgestellt.

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Kultusministerium
Referat III.4 

Neuer Inhalt
  • Marcus Hilpisch
  • Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen I
  • Nadine Jaworski
  • Arbeitsmarkt/ESF Consult Hessen I
  • David Kadesch
  • Europäischer Sozialfonds

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