Offene Hochschulen - Potenziale nutzen, Übergänge vorbereiten 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Die Entwicklung zu mehr Diversität an den Hochschulen erfordert entsprechende Anpassungen von Studienangeboten und -strukturen.

Benachteiligte Studierende integrieren

Internationale Öffnung der Hochschulen

Anpassung an den Arbeitsmarkt

Zielgruppe

Heute studieren an den Hochschulen viele Menschen mit einer „nicht-typischen Bildungsbiographie“, d.h. es gibt eine deutlich größere Vielfalt als früher. Diese Entwicklung zu mehr Diversität an den Hochschulen erfordert entsprechende Anpassungen von Studienangeboten und -strukturen.

Hierbei will das HMWK die hessischen Hochschulen unterstützen. Von der Förderung sollen Studierende und Hochschulabsolventen vor allem aus unterrepräsentierten und benachteiligten Studierendengruppen profitieren.

Hierzu zählen insbesondere ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund, sozial benachteiligte Studierende, Frauen, behinderte Studierende – aber auch Studierende/Absolventen an einem kritischen Punkt ihrer Ausbildung (z. B. vor einem möglichen Studienabbruch oder vor dem Übergang in den Beruf). 

Ziele und Maßnahme 

Gegenstand der Förderung sind Modellprojekte zur Entwicklung und Erprobung von neuen integrativen und/oder praxisorientierten Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten. Förderfähige Maßnahmen sind sowohl Pilotstudienmodule und -programme als auch neue Studienbegleitprogramme in folgenden Bereichen: 

  • zur Integration von unterrepräsentierten und benachteiligten Studierendengruppen an den Hochschulen und zur Nutzung ihrer Potenziale,
  • zur Förderung der internationalen Öffnung der Hochschulen im Hinblick auf eine mögliche Integration von ausländischen Studierenden in den deutschen Arbeitsmarkt,
  • zur Anpassung der Hochschulangebote an die Herausforderungen des Arbeitsmarkts.  

Antragsberechtigte 

Hessische Hochschulen 

Art und Höhe der Förderung 

Die Förderung erfolgt als Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Es handelt sich um einen Ausgabenzuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Anteil der ESF-Mittel darf 50% der zuschussfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. 

Antragsverfahren 

Anträge sind über das Kundenportal zu stellen. 

Programmverantwortliches Landesresort 

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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