Qualifizierungsschecks 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Das Instrument „Qualifizierungsscheck“ will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 21 Jahren) durch Nachqualifizierung zur Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.

Chancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern

Erlangung eines Berufsabschlusses

Bis zu 4.000 Euro

Zielgruppe 

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren. 

Ziele und Maßnahme 

Das Instrument „Qualifizierungsscheck“ will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 21 Jahren) durch Nachqualifizierung zur Erlangung eines Berufsabschlusses steigern. Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und zu einem Berufsabschluss hinführen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein.  Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach/eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. 

Antragsberechtigte 

identisch mit der Zielgruppe 

Art und Höhe der Förderung 

Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 Euro.

Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.  

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Referat Berufliche Bildung   

  • Weiterbildung Hessen e. V.
  • Qualifizierungsschecks

Eschersheimer Landstr. 61-63
60322 Frankfurt am Main 

  • Tel: (+49) 69/91 50 12 9 - 0
  • Fax: (+49) 69/91 50 12 9 - 29

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