gut ausbilden 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Mit dem Förderprogramm „gut ausbilden“ unterstützt die Landesregierung kleine Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, ihre Attraktivität als Ausbildungsbetriebe zu steigern.

Unternehmen und gemeinn. Organisationen

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

Bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz

Das Förderprogramm „Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und –qualität von kleinen Unternehmen (gut ausbilden)“ endet zum 31.12.2022.


Alle Anträge zu diesem Programm müssen bis zum 31.12.2021 bei der WIBank eingehen, ansonsten kann eine Förderung nicht mehr erfolgen.

 
Geförderte Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.

 
Die Mittelanforderungen müssen bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegen. 


Zielgruppe

Unternehmen sowie Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen haben.

Ziele und Maßnahme

Mit diesem Förderprogramm soll die Ausbildungsfähigkeit und die Ausbildungsbereitschaft von Kleinunternehmen oder Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten gestärkt werden.

Die Kleinunternehmen werden dabei unterstützt, Nachwuchs zu gewinnen, an sich zu binden und mit nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Qualität auszubilden. Gefördert werden verschiedene Qualifizierungs- und Beratungsmodule wie:

  • Ausbildereignungslehrgänge
  • Qualifizierung / Beratung von Betriebsinhabern bzw. Geschäftsführern oder Ausbildungspersonal zu den Themen Nachwuchsgewinnung, Ausbildungseinstieg und praxisbezogene Berufspädagogik
  • Prüfungsvorbereitung für Auszubildende
  • Unterricht für Auszubildende (außerhalb ausbildungsbegleitender Hilfen und überbetrieblicher Ausbildungslehrgänge)
  • Externe Ausbildungsabschnitte von Auszubildenden
  • Zusatzqualifikationen für Ausbildungspersonal oder Auszubildende
  • Berufsbezogener Deutschunterricht

Antragsberechtigte

Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbscharakter mit weniger als 50 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben. Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden die Beschäftigten des Unternehmens auf ganzjährig tätige Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Auszubildende zählen nicht als Beschäftigte. Beschäftigte in Elternzeit bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Gefördert werden auch gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das Kriterium von kleinen Unternehmen erfüllen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss (Projektförderung) im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Es soll ein Eigenanteil von mindestens 50 Prozent der Gesamtausgaben eingebracht werden. Als Eigenmittel gilt in der Regel die vom Unternehmen gezahlte Ausbildungsvergütung (für die Höhe der Ausbildungsvergütung gilt eine Pauschale).

Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz beträgt höchstens 2.000 Euro für einen 12-monatigen Zeitraum. Diese 12-monatige  Förderung ist möglich während der individuellen Ausbildungszeit zuzüglich einer sechsmonatigen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn. Nach Auslaufen der 12 Monate kann der Betrieb eine Anschlussförderung für den Ausbildungsplatz beantragen.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine pauschale Förderung von 2.000 Euro. Die Förderung wird nur in der Höhe ausgezahlt, in der der Betrieb Qualifizierungsmaßnahmen bezahlt hat und dafür Rechnungen vorlegt.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des ESF.

Antragsverfahren

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses sind auf dem Postweg bei der WIBank vorzulegen.

Programmverantwortliches Landesressort

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Andreas Scholz
  • Anträge
  • Anja Nikolay
  • Mittelanforderungen

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