Die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 sieht in der Förderperiode 2021-2027 das Durchführen von Vorhaben von strategischer Bedeutung vor (Artikel 22, Absatz 3). Als Vorhaben von strategischer Bedeutung gelten Vorhaben, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele eines Programms leisten (Artikel 2, Ziffer 5).
In Hessen wurde das Projekt „Teilzeitausbildung“ des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft (BWHW) als Vorhaben von strategischer Bedeutung ausgewählt, da dessen Beitrag zum Erreichen der Ziele der ESF+-Förderung in Hessen – Fachkräftesicherung und aktive Inklusion – einen besonderen Beitrag leistet. Das Projekt startete am 1. Januar 2023 und weitere Informationen werden an dieser Stelle zur gegebenen Zeit zur Verfügung gestellt.
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