Übergangsmanagement für Strafentlassene 

 

bilden & beschäftigen / Zuschuss

Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit.

Begleitung Strafgefangener während und nach der Entlassung

Unterschiedliche Maßnahmen förderfähig

Bis zu 50 Prozent Förderung

Zielgruppe 

Inhaftierte erwachsene Frauen und Männer mit besonderem Hilfebedarf -insbeson­dere Gefangene, die ohne staatliche Unterstützung (z.B. Bewährungshilfe, Führungsaufsicht) zum Endstrafenzeitpunkt entlassen werden 

Ziele und Maßnahme 

Beratung und Begleitung weiblicher und männlicher Strafgefangener während des Übergangs von der Haft in Freiheit zur Arbeitsintegration, Wohnraumakquise und bei der Integration in den sozialen Empfangsraum 

Antragsberechtigte 

Einrichtungen der freien Straffälligenhilfe 

Art und Höhe der Förderung 

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den Ausgaben im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzie­rung. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden Maßnahmen 

  • zum Aufsuchen der Inhaftierten
  • zur Ermittlung des Hilfebedarfs
  • zur Beratung und Information der Inhaftierten
  • zur Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung
  • zur Vermittlung und Koordination sowie
  • zur Psychosozialen Beratung 

Antragsverfahren 

Anträge müssen 10 Wochen vor Projektbeginn über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Projektbeginn ist jeweils der 1. Januar. 

Programmverantwortliches Landesressort 

Hessisches Ministerium der Justiz
Referat IV/B1, Abteilung IV 

  • Häring, Judith
  • Europäischer Sozialfonds

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